Der Kreisausschuss ist gleichsam die ,,Regierung“ des Kreises. Er besorgt die laufende Verwaltung des Kreises, indem er eigene Beschlüsse und Beschlüsse der Kreisversammlung sowie Bundes- und Landesgesetze und nicht zuletzt auch eigene Rechtsnormen des Kreises (insbesondere ihre Satzungen) ausführt.
Die Kreisversammlung ist die vom Bürger gewählte Vertretung. Sie ist das oberste Organ des Kreises und wird alle 5 Jahre in der Kommunalwahl neu gewählt. Zu den Aufgaben gehören die Beschlussfassung über den Haushalt, zu Bauleitplanverfahren oder andere grundlegende Entscheidungen.